Bremgarten (Transkription Nr. 2264)

Schulort Bremgarten
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 235-236v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Bremgarten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Bremgarten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bremgarten (Niedere Schule, katholisch)

Antworten
Über den Zustand der deütschen Schule zu Bremgarten.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Gemeine Bremgarten hat eine eigne Schul.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Keine andere aussere entfernte Häuser gehören dazu.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder (jedes Geschlecht) sind nach Alter u Fähigkeit in 3. Klassen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird unter dem izigen Lehrer nicht bloß Buchstabiren, Lesen, Schreiben, u Geschriebenes lesen, Rechnen in den 4 gemeinen Arten u Brüchen, Recht- u Schönschreibung, Übungen im Schreiben durch Abschreiben von Mustern zu verschiedenen Aufsäzen gelehrt; sondern er übt, u gewöhnt seine Schüler ihre Fähigkeiten kennen, ihren Verstand gebrauchen, richtig u selbst denken zu lernen, ihre Gedanken im Reden — Sprechen — u Schreiben wohl, passend, richtig u deütlich auszudrüken, u — welches für das vornehmste von allem geachtet wird — in allen Vorfällen des Lebens nach vernünftiger Überlegung zu wahlen u zu handeln. — Auch lehrt er französisch u lateinisch lesen u schreiben; bisdahin ohne Geheiß noch Pflicht, nur nach seinem Gutdünken, um die Kinder mit etwas Neüem lernbegierig, u zum lernen aufgemuntert zu erhalten.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es wird Winter u Sommer Schul gehalten, vom 1sten Winterm. an bis Ends August.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der izige Lehrer hat seinen Unterricht mit dem bekannten st: urbaner Namenbüchl., auf Genehmigung der Administr. u des Pfarrers angefangen, weil es klassenmäßig eingetheilt, schon da, u weniger kostspielig ist, nebst dem st: urban. und konstanz. Katechism.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Bis dahin werden sie von dem dermahligen Lehrer mit der Kreide an den Tafeln an- u vorgezeichnet.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Jm Winter vormitt. 2 Stunden, von 9-11 Uhr, wo aber der Lehrer von 8 bis fast 9 Uhr zur Kirche verpflichtet ist.
Jm Sommer nihmt dieße, oder besser, der Dienst davon ihren Anfang früher. Nachmitt. 3 Stunden, und dann erst Wieder zur Kirche.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Wirklich besuchen 80 Kinder die Schul, 44 Knaben, 36 Mädchen. Worunter aber viele Nachläßigkeit, besonders unter den Dürftigen herscht, u herschen wird, wenn nicht — auch unter Straf, oder wenigstens strenger Ahndung — verordnet wird: 1. Wer Schulpflichtig erkennt; 2. Wie lange; 3. Wann jedes Kind Schulfähig erklärt seyn soll. Die Schuld liegt nicht auf den Kindern, wohl aber auf schlechten Eltern, deren es hier im gringsten nicht mangelt. Darüber ist zuversichtlich Ordnung u Zurechtweisung zu erwarten, u also den Weisen Rathschlüßen des Erziehungsrathes nicht, noch weniger des Ministers vorzu greifen. Doch die Zögerung davon mehrt täglich dem Lehrer unnöthig schweren Verdruß; auch läßt sich dabey keines Wegs einen guten Fortgang bey der reinsten Absicht, bey der unverdroßnesten Thätigkeit, u schiklichsten Lehrart, erwarten.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Andere Bemerkungen, u Nachrichten werden die BW. Erziehungs Räthe, u der B. Minister bey mehr Zeit u Muße einzusenden gütigst erlauben.

Fliesstextantworten
Oekonomie

Über das Ökonomische, Schulfond, Schulgeld, Schulhaus, Wohnung u Einkommen des Lehrers weiß derselbe — nichts. Die Administr., die ihn bestellt hat, hat ihm geantwortet, daß sie über dies alles hinlängliche Auskunft u Bestimmungen dem Minister schon eingesandt habe. Doch glaubt des Lehr., wer der derley Arbeit kennt (die fast niemand ihrer Lästig- u Verdrüßlichkeit u Härte wegen übernehmen will, oder übernommen schlecht, u nur wegen Besoldung u Einkommen besorgt) der läßt sich noch leicht überzeügen, daß sie Liedlohn, wohlverdienter Lohn ist.

Personal

Bisher ward der Schulmeister von der Ortsobrigkeit bestellt. Noch neülich, nämlich Anfangs des Winters hat die hießige Administr. auf Rath, u mit Genehmigung des Ministers, vor dem sich der izige Lehrer selbst gestellt hat, um ihm eine Probe im Ernst zu geben, so wie thätlich zu beweisen, daß er in diesem Fache arbeiten wolle, u — könne, — laut vorfindlichem hießigem Protokoll hat jene dem Nämlichen den Unterricht aller Kinder beyderley Geschlechtes aufgetragen.
Er heißt Fulgenz, Fridolin Frey von Zurzach, alt 33 Jahr, seit 13 Wochen hier, ehevoriger Kaplan zu Bellikon, Distrikt Bremgarten, wo er einige Jahre, wie schon lange vorher an andern Orten, Willkührlich die Jugend unterrichtete. Er ist kein gewöhnlicher, oder alltags Fortschulmeister (man darf nur zur Probe deren Einsendungen, wenn sie sie je ohne fremde Aushülfe gemacht haben, durchgehen) kein Schreyer, Schmäher, Polterer, kein Steken u Ruthen magister, kein pedantischer Schlendrian, Wort- u Frakturenprahler; sondern ein durch lange Selbstüb- u Prüfung erfahrner Kinder, Jugendkenner u Freund. Auf vieles Nachdenken, Nachlesen, Prüfen, Versuchen, u Vergleichen mit andern Lehrarten fand er keine schiklichere, keine, die die Seele des Verbesserten Unterrichts eigentlicher kann genennt werden, — wo die Jugend während des Unterrichts angenehmer u lehrreicher unterhalten, ihre Aufmerksamkeit allzeit gespannt, u so einzig erhalten wird, u gerade das ist, was zum Besten der Schüler je gewünscht werden kann, als — die sokratische Lehrart. ||[Seite 3] Jzt braucht er die sokratische nach Salzmann, Kampe, Schlez, Basedow, u Rochow — Das Lehramt ist seine ganze u einzige Verrichtung- u Beschäftigung, ausser der Zeit des Gottesdienstes.
Wirklich besuchen 80 Kinder die Schul, 44 Knaben, 36 Mädchen. Worunter aber viele Nachläßigkeit, besonders unter den Dürftigen herscht, u herschen wird, wenn nicht — auch unter Straf, oder wenigstens strenger Ahndung — verordnet wird: 1. Wer Schulpflichtig erkennt; 2. Wie lange; 3. Wann jedes Kind Schulfähig erklärt seyn soll. Die Schuld liegt nicht auf den Kindern, wohl aber auf schlechten Eltern, deren es hier im geringsten nicht mangelt. Darüber ist zuversichtlich Ordnung u Zurechtweisung zu erwarten, u also den Weisen Rathschlüßen des Erziehungsrathes nicht, noch weniger des Ministers vorzu greifen. Doch die Zögerung davon mehrt täglich dem Lehrer unnöthig schweren Verdruß; auch läßt sich dabey keines Wegs einen guten Fortgang bey der reinsten Absicht, bey der unverdroßnesten Thätigkeit, u schiklichsten Lehrart, erwarten.

Unterschrift

Gruß, u Hochachtung!!
B. Frey. ||[Seite 4] Ministerium der Wissenschaften.

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